Digitaler Nachlass: Warum zu Lebzeiten mit dem Erbe befassen?

Als digitaler Nachlass werden elektronische Daten bezeichnet, die nach dem Tod des Besitzers weiterbestehen und zur Erbschaft gehören. Mit der technologischen Entwicklung steigen auch die Möglichkeiten der Nutzung digitaler Medien und die Gefahr die Übersicht über die eigenen Daten zu verlieren.
Digitaler Nachlass in sozialen Netzwerken
Internetdienste wie soziale Netzwerke (Facebook, Twitter, Instagram, XING, etc.) wissen nicht das der Besitzer gestorben ist. Auch in Internetforen lebt man mit seinen Postings nach seinem Tod weiter. Das persönliche Profil und die Chronik eines Benutzers enthält Unmengen an Informationen. Ein Netzwerk aus Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern sind im 3–4 stelligen Bereich keine Seltenheit mehr.
E-Mails sind der Dreh und Angelpunkt im digitalen Zeitalter
Mehrere Emailadressen sind keine Seltenheit. Eine Offizielle, eine Private, eine Anonyme, eine Geschäftliche, etc.. Den Zugang zum Emailserver kennt man nur selbst. Für die Erben ist schwierig Zugang zu bekommen, wenn der Verstorbene nicht vorgesorgt hat. Dabei ist gerade der Zugang zum E-Mail Konto des Toten eine wichtige Voraussetzung um weitere Recherche über den digitalen Nachlass zu betreiben.
Digitaler Nachlass schließt das Urheberrecht an Dateien mit ein
Fotos, Videos, Texte oder Audiodateien die der Verstorbene in seinem Leben erstellt hat unterliegen dem Urheberrecht und gehen mit dem Tode automatisch an die Erben über. Die Erben können dann entscheiden, was mit den gespeicherten Daten passieren soll und wie sie diese weiter verwerten. Häufig sind Fotos und Texte bereits im Internet veröffentlicht. Ohne Dokumentation ist es kaum möglich die Orte der Veröffentlichung der digitalen Werke in Erfahrung zu bringen um ggf. Lizenzrechte daraus abzuleiten.
Der Zugang zum Computer und des Mobiltelefon
Ohne Zugang zum zum Rechner und/oder Mobiltelefon stehen die Hinterbliebenen vor einem großen Problem. Sich eine Übersicht über die geerbten Daten des Verstorbenen zu verschaffen ist oft zeitnah wichtig. Ohne entsprechende Passwörter hilft dann oft nur der Weg zum IT-Spezialisten, der sich auf Computer Forensik spezialisiert hat.
Mitwirkung zu Lebzeiten ist unerlässlich
Digitaler Nachlass erfordert zur Abwicklung durch die Erben die Mitwirkung des Besitzers zu Lebzeiten! Es ist keine Seltenheit das auch Geld digital Verwaltet wird und ebenfalls zum Nachlass eines Toten gehört. Sei es z.B. der Zugang zum Schweizer Nummernkonto oder Kontodaten zur digitale Währung Bitcoin, welche sicher auf dem heimischen PC gespeichert sind. Paypal oder andere Konten bei Paymentanbietern können ebenfalls ein Guthaben aufweisen.
Beruf und Privatleben sind digital verschmolzen
Fotografen, Musiker, Webdesigner oder Schriftsteller bewahren enorme Datenmengen auf. Nicht nur auf Ihren Computern, sondern auch im Internet. Verschlüsselte Festplatten oder besonders gesicherte Cloud Speicher zählen bei der kommerziellen Nutzung zum Standard.
Ohne mindestens ein Masterpasswort, was den Zugang zu einem Passwortmanager ermöglicht, ist es für Erben nahezu unmöglich im Jahr 2015 Zugang zum digitalen Nachlass zu bekommen. Techniken wie Yubikey oder Google Two-Factor Authentification erfordern darüber hinaus den Zugriff auf Hardware wir Handy oder USB-Stick.
Besonders der Bereich IT Dienstleistungen ist basiert auf digitalen Datenverkehr und deren Schutz durch gesicherten Zugang. Stirbt z.B. ein Selbstständiger, dann dann sollte gewährleistet sein das Nachfolger oder Kunden Zugang zu den durch den Toten verwalteten Daten bekommen.
Onlineabos wollen gekündigt werden
Dienstleistungsverträge im Internet werden häufig in Form zahlungspflichtiger Abonnements angeboten (Webhosting, Spotify, Cloudspace, Premium Portal, etc.). Die Abbuchung erfolgt Kinder Regel für 12 Monate im voraus. Ohne zu wissen mit welchen Anbietern der Verstorbene Verträge geschlossen hat, ist es für die Erben nicht möglich diese zu kündigen. Besonders bei Diensten im Ausland in Verbindung mit Einzugsermächtigungen durch verschiedenste Paymentanbieter, ist dieses für die Hinterbliebenen mit nicht unerheblichem Zeitaufwand in der ohnehin schwierigen Zeit der Trauer verbunden.
Ein trügerischer Tropfen auf dem heißen Stein
Facebook bietet die Möglichkeit das Profil des Verstorbenen zu schließen und auch Google hat eine eigene Kontaktseite für den Fall des Todes eines Benutzers eingerichtet. Diese Internetdienste bilden einen kleinen Teil dessen ab, was es mit dem digitalen Nachlass im Jahr 2015, 2016 und der weiteren Zukunft auf sich haben wird.
Fazit: Planung des eigenen digitalen Nachlass zu Lebzeiten
Der Tod kommt ganz gewiss, nur leider weiß niemand wann. Ein Verkehrsunfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall kann jeden von einer auf die anderen Sekunde aus dem Leben reissen. Noch ist die Generation die natürlich an Altersschwäche stirbt nicht so tief im digitalen Zeitalter aktiv und bewahrt wichtige Unterlagen in Papierform sortiert in Ordnern auf. Der Dokumentenscanner findet im Alltag immer mehr Anwendung und der Postverkehr verlagert sich auf die digitalen Kommunikationskanäle.
Gedanken um den Verbleib der eigenen digitalen Eigentum in sind keine Zeitverschwendung und erleichtern den Hinterbliebenen die Abwicklung des digitalen Erbe in einer sowieso schon schwierigen Zeit der Trauer.